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AG Erding, 23.04.2018 - 6 F 565/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Erding, 23.04.2018 - 6 F 565/17
- OLG München, 03.08.2018 - 16 UF 645/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus AG Erding, 23.04.2018 - 6 F 565/17
Die Auskunft selbst ist nach § 260 BGB zu erteilen (§§ 1580, 1605 Abs. 1 BGB) und hat die systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben zu umfassen, die notwendig sind, um dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung seiner Unterhaltsansprüche zu ermöglichen (BGH FamRZ 1983, 996/998). - OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
Auszug aus AG Erding, 23.04.2018 - 6 F 565/17
Vielmehr bestehen der Anspruch auf Auskunft und jener auf Vorlage von Belegen nebeneinander, wobei letzterer lediglich dem Berechtigten die Überprüfung der Auskunft ermöglich soll (vgl. hierzu OLG München Beschluss vom 15.11.1995 - 12 UF 1301/95, BeckRS 1995, 09750, beck-online).
- OLG München, 03.08.2018 - 16 UF 645/18
Zum Auskunftsanspruch über sämtliche Einnahmen
Nach vorläufiger Auffassung des Senats ist die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25.05.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erding vom 23.04.2018, Az. 6 F 565/17, zulässig.